Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für Workshops und Wochenenden mit Workshops
§ 1 Anwendung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen
1) Die von beiden Vertragspartnern akzeptierten Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln die Geschäftsbedingungen zwischen dem dem Trainer Robert Seeliger und dem Teilnehmer als Dienstvertrag im Sinne der §§ 611 ff BGB, soweit zwischen den Vertragsparteien nichts Abweichendes schriftlich vereinbart wurde.
2) Der Vertrag kommt zustande, wenn der Teilnehmer das generelle Angebot des Trainers Robert Seeliger zu Workshops und anderen Workshopwochenenden annimmt.
3) Der Trainer ist berechtigt, einen Dienstvertrag ohne Angabe von Gründen abzulehnen, wenn das erforderliche Vertrauensverhältnis nicht erwartet werden kann, wenn der Teilnehmer aufgrund seines Gesundheitszustands oder aus gesetzlichen Gründen nicht trainiert werden kann oder darf, oder wenn es Gründe gibt, die den Trainer in Gewissenskonflikte bringen könnten. In diesem Fall bleibt der Honoraranspruch des Trainers für die bis zur Ablehnung des Workshops oder Workshopwochenendes entstandenen Leistungen, erhalten.
§ 2 Inhalt des Dienstvertrags
1) Der Trainer erbringt ihre Dienste gegenüber dem Teilnehmer in der Form, dass sie ihre Kenntnisse und Fähigkeiten anwendet. Der Trainer ist berechtigt, die Methoden anzuwenden, die dem mutmaßlichen Willen des Teilnehmers entsprechen, sofern der Teilnehmer hierüber keine Entscheidung trifft.
2) Ein subjektiv erwarteter Erfolg des Teilnehmer kann nicht in Aussicht gestellt oder garantiert werden. Gegenstand des Vertrags ist daher die Erbringung der vereinbarten Workshopleistung, nicht die Herbeiführung eines bestimmten Ziels des Teilnehmers.
§ 3 Rechtliche Rahmenbedingungen der Workshops und Workshopwochenenden
1) Ein Workshop ist ausdrücklich keine Ausübung der Heilkunde, demnach darf der Trainer gem. HPG § 1 Abs. 2 keine Krankheiten feststellen, heilen und lindern. Der Trainer darf keine Krankschreibungen vornehmen und darf keine Medikamente verordnen.
2) Ein Workshop sind keine Psychotherapie und kein Ersatz für eine Psychotherapie. Der Teilnehmer trägt während des gesamten Workshopprozesses die volle Verantwortung für sein Handeln, sowohl während, als auch außerhalb der Workshopzeiten. Die Teilnahme an einem Workshop für Eisbaden oder Kaltwasserimmersion setzt eine normale psychische und physische Belastbarkeit voraus.
§ 4 Mitwirkung des Teilnehmers
1) Zu einer aktiven Mitwirkung ist der Teilnehmer nicht verpflichtet. Ein Workshop ist in den meisten Fällen aber nur bei aktiver Mitwirkung des Teilnehmers sinnvoll. Dies gilt insbesondere für die Erteilung erforderlicher Auskünfte als Grundvoraussetzung für ein Workshop wie auch für eine aktive Mitarbeit während des Workshops oder des Workshopwochenendes.
2) Der Trainer ist berechtigt, einen Teilnehmer aus dem Workshop auszuschließen, wenn das Vertrauen nicht mehr gegeben ist, insbesondere wenn der Teilnehmer die Workshopinhalte verneint.
Auch der Teilnehmer hat das Recht, den Workshop zu verlassen, wenn das Vertrauen nicht mehr gegeben ist. Dies muss rechtzeitig – mindestens einen Tag vor dem nächsten Workshoptag, bzw. eine Woche vor dem nächsten vereinbarten Workshoptermin schriftlich erfolgen.
§ 5 Honorierung des Trainers
1) Der Trainer hat für seine Dienste einen Honoraranspruch, der in der jeweiligen Rechnung widergespiegelt wird.
2) Die Honorare sind zum Zeitpunkt des in der Rechnung genannten Termins fällig.
3) Wird ein Workshoptermin im Auftrag eines Unternehmens außerhalb des Dienstsitzes in Berlin vereinbart, werden zuzüglich zum Honorar angemessene Reise- und gegebenenfalls Übernachtungskosten und/ oder Verpflegungskosten berechnet.
§ 6 Vertraulichkeit des Workshops:
1) Der Trainer behandelt die Daten des Teilnehmers vertraulich und erteilt bezüglich der Inhalte der Gespräche und Übungen, sowie deren Begleitumstände und der persönlichen Verhältnissen des Teilnehmers Auskünfte nur mit ausdrücklicher Zustimmung des Teilnehmers. Auf die Schriftform kann verzichtet werden, wenn die Auskunft im Interesse des Teilnehmers erfolgt und anzunehmen ist, dass der Teilnehmer zustimmen wird.
2) § 6 Abs. 1 ist nicht anzuwenden, wenn der Trainer aufgrund gesetzlicher Vorschriften zur Weitergabe der Daten verpflichtet ist, beispielsweise bei Straftaten, oder auf behördliche oder gerichtliche Anordnung auskunftspflichtig ist.
3) § 6 Abs. 1 ist ferner nicht anzuwenden, wenn in Zusammenhang mit der Beratung, Schulung und Prävention persönliche Angriffe gegen der Trainer oder seine Berufsausübung stattfinden und er sich mit der Verwendung zutreffender Daten oder Tatsachen entlasten kann.
§ 7 Meinungsverschiedenheiten
1) Meinungsverschiedenheiten aus Seminarvertrag und den Allgemeinen Geschäftsbedingungen sollten gütlich beigelegt werden. Hierzu empfiehlt es sich, Gegenvorstellungen, abweichende Meinungen oder Beschwerden schriftlich der jeweils anderen Vertragspartei vorzulegen.
2) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen unterliegen ausschließlich dem Recht und Gesetz der Bundesrepublik Deutschland.
3) Gerichtsstand ist Berlin.
§ 8 Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen des Workshopvertrages oder der Allgemeinen Geschäftsbedingungen ungültig oder nichtig sein oder werden, wird damit die Wirksamkeit des Workshopvertrags insgesamt nicht tangiert. Die ungültige oder nichtige Bestimmung ist vielmehr in freier Auslegung durch eine Bestimmung zu ersetzen, die dem Vertragszweck oder dem Parteiwillen am nächsten kommt.
§ 9 Rücktrittsrechts von einem Vertrag für einen Workshop mit einer Dauer von 2 Stunden
Bis zum Vortag des Workshoptages um 19 Uhr kann der Teilnehmer von der Teilnahme zurücktreten. Dazu ist eine schriftliche Stornierung online auf der Website (falls möglich) oder per E-Mail notwendig, so daß die Workshopgebühr abzüglich einer Bearbeitungsgebühr von 10 € zurückerstattet werden kann. Bei einem vorzeitiger Abbruch eines Workshops durch den Teilnehmer werden keinerlei Kosten erstattet.
§ 10 Rücktrittsrecht von einem Vertrag über ein Workshopwochenende
Bis 15 Tage vor Workshopbeginn kann der Teilnehmer gegen eine Bearbeitungsgebühr von 100 Euro kostenlos zurücktreten. Ab dem 14. Tag vor Beginn werden die Gesamtkosten in voller Höhe berechnet.
Diese Stornierungsgebühren entfallen, sofern der Teilnehmer rechtzeitig eine Ersatzperson benennt, welche zu den gebuchten Daten in den Vertrag eintritt. Diese Benennung ist in jedem Fall rechtzeitig vor Reisebeginn zu klären. Der Trainer kann dem Eintritt der Ersatzperson widersprechen, wenn diese die vertraglichen Erfordernisse nicht erfüllt. Bei einem vorzeitiger Abbruch eines Workshopwochenendes durch den Teilnehmer werden keinerlei Kosten erstattet. Wir empfehlen dringend den Abschluss einer Reisekosten-Rücktritts-/Abbruchversicherung.
§ 11 Workshopabsagen/Änderungen
1) Sollte ein Workshop oder ein Workshopwochenende (z.B. durch Nicht-Erreichen der Mindestteilnehmerzahl) abgesagt werden, wird die volle Gebühr zurückerstattet. Einzelne Termine können in Ausnahmefällen (z.B. Erkrankung des Trainers) verschoben werden. Dabei können keine Erstattungen für vergebliche Aufwände, Fahrtkosten oder andere Kosten geleistet werden.
2) Krankheit/Unfall eines Teilnehmers während des Workshops / des Workshopwochenendes
Bei plötzlicher Erkrankung des Teilnehmers oder eines Unfalls des Teilnehmers während des Workshops oder des Workshopwochenendes besteht kein Schadensanspruch gegenüber dem Trainer Robert Seeliger und seines Unternehmens.
3) Regelungen während Pandemie-Zeiten
Eine private Reiserücktrittsversicherung ist grundsätzlich für den Teilnehmer empfohlen. Gerade wenn es um Covid 19 geht (eigene Erkrankung, Erkrankung in der Familie, Rücktritt aus privaten Ängsten) kann der Coach nicht auf etwaige Forderungen eingehen. Bei nicht Zustandekommen eines Workshops oder Workshopwochenendes aufgrund von Auflagen, die von der Regierung des Herkunftslandes des Teilnehmers oder der Regierung des Veranstaltungslandes herrühren, besteht selbstverständlich die Möglichkeit, sich als Teilnehmer zu einem der nächsten stattfindenden Termine kostenfrei umzubuchen. Dies gilt aber nur für den Fall, dass der Workshop aufgrund behördlicher Vorgaben nicht stattfinden darf.
§ 12 Abklärung des Gesundheitszustands des Teilnehmers
Die Verantwortung der Klärung eines ausreichenden Gesundheitszustands für die Teilnahme an den angebotenen Leistungen liegt beim Teilnehmer. Bei Unklarheit über einen ausreichenden Gesundheitszustand für die Teilnahme an einem Workshop oder Workshopwochenende, in dem Eisbäder, Kaltwasserimmersion oder Kontrasttherapie (Saunabesuch in Kombination mit Kaltwasserimmersion/kalte Duschen) stattfinden, muss der Teilnehmer vor der Buchung der Leistung einen Arzt aufsuchen. Schwangere, Menschen mit Herz- oder Gefäßerkrankungen, größeren offenen Wunden, Bluthochdruck oder Diabetes können nicht an den Workshops oder den Workshopbestandteilen des Wochenendes teilnehmen. Es sei denn, Sie verfügen über eine schriftliche Einwilligung Ihres Arztes, die Sie zur Teilnahme an den Eisbädern, Kaltwasserimmersion oder Kontrasttherapie berechtigt. Bucht ein Teilnehmer trotz dieser Kontraindikationen die Leistung, besteht kein Schadensanspruch gegenüber dem Trainer Robert Seeliger und seines Unternehmens Into Action 369.
Sonstiges
Bitte beachten Sie, daß der Trainer über die Workshopzeiten hinaus nicht als Reiseleiter fungiert, sondern lediglich die Übernachtung als Zusatz zum Seminar ermöglicht, falls eine Übernachtung (mit oder ohne Verpflegung) inbegriffen ist. Es wird daher ausdrücklich auf die Vorteile des Abschlusses einer Reiserücktrittskostenversicherung hingewiesen.